Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schwimmhalle SPZ

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmhalle SPZ gelten für die Nutzung der Anlage, beim Mieten von Wasserflächen und beim Kauf von Eintritten, Abonnementen und Wertkarten. Sie gelten auch für Kollektivbenutzer wie Schulen, Vereine und andere Gruppen. Die Schwimmhallenordnung ist integrierender Bestandteil der AGB. Mit der Nutzung der Anlage, den getätigten Mieten von Wasserflächen, dem Kauf von Eintritten, Abonnementen und Wertkarten akzeptieren die Benutzer*innen und Mieter*innen die vorliegenden AGB und Schwimmhallenordnung. Das SPZ behält sich das Recht vor, die AGB und die Schwimmhallenordnung bei Bedarf jederzeit zu ändern. Die aktuell gültigen AGB und Schwimmhallenordnung sind jederzeit unter www.paraplegie.ch/schwimmhalle einsehbar.

Bestimmungen Eintritte

Die aktuellen Tarife, Eintrittspreise sowie Ermässigungen der Partnergemeinden am Sempachersee und Rabatte sind auf der Webseite www.paraplegie.ch/schwimmhalle einsehbar.

Einzeleintritt

Einzeleintritte sind anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Sie berechtigen zum einmaligen Eintritt am jeweiligen Besuchstag. Der Erwerb erfolgt am Empfang SPZ. Einzeleintritte sind innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum gültig und verfallen danach. Nach dem Verlassen der Anlage verliert der Einzeleintritt seine Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, verlorene Tickets werden nicht ersetzt.

Jahres- und Saisonabonnemente, Wertkarten

Jahres- und Saisonabonnemente sowie Wertkarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Jede Karte hat ein Depot von CHF 10.00. Die Gültigkeitsdauer ist elektronisch hinterlegt. Das Saisonabonnement hat eine Gültigkeit von 90 Tagen. Wertkarten haben keine feste Laufzeit; das Guthaben bleibt unbegrenzt gültig. Eine Auszahlung des Guthabens ist grundsätzlich nicht möglich und erfolgt nur in Ausnahmefällen (z.B. langfristiges ärztliches Attest, ausserkantonaler Wegzug).  

Wahrheitsgetreue Datenangabe

Benutzer*innen sind verpflichtet, korrekte Daten, insbesondere die richtige Postanschrift, anzugeben. Bei Umzug bleibt der Tarif bis zum Ende der Laufzeit bestehen. Adressänderungen sind spätestens bei der Verlängerung des Abonnements unaufgefordert dem Empfang SPZ mitzuteilen. Das SPZ ist befugt periodische Adressprüfungen vorzunehmen. Bei nachweislicher Falschangabe einer Adresse, was zu einem unrechtmässigen günstigeren Tarif verhilft, behält sich das SPZ vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Kartenverlust

Bei Kartenverlust kann die Karte für maximal drei Monate gesperrt werden. In dieser Zeit kann kein Gebrauch vom Abo oder Guthaben gemacht werden. Falls die Karte wieder auftaucht, kann sie gegen Identifikation (Vorweisen eines amtlichen Ausweises) kostenlos entsperrt werden. Benutzer*innen können eine neue Karte erhalten, wobei das Depot der alten Karte nicht erstattet wird. Für die neue Karte wird erneut ein Depot von CHF 10.00 erhoben. Die alte Karte verliert ihre Gültigkeit. Für den Restwert auf einer verlorenen Karte wird bis zur Sperrung keine Haftung übernommen.

Verlängerungen von Abonnementen mit Laufdauer

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Gültigkeit des Abonnements. Ausnahmen sind wie folgt möglich mit Nachweis (z.B. ärztliches Attest, Militäraufgebot, Flugbescheinigung oder Vergleichbares):  Krankheit, Unfall oder Elternschaft mit einer Dauer von mindestens 14 Tagen werden vollständig angerechnet. Gleiches gilt für die Rekrutenschule oder den Militärdienst. Bei Ferien- oder Auslandaufenthalten werden die ersten 28 Tage nicht angerechnet, danach erfolgt eine volle Anrechnung. 

Schliessung und Teilschliessung der Anlage

Während offizieller Schliessungen von weniger als einer Woche Dauer gibt es keine Verlängerung der Abonnements oder Rückerstattung. Bei der Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche (z.B. aufgrund von Wasserflächenmieten oder Unterhalts- und Bauarbeiten etc.) besteht kein Anspruch auf einen Teilerlass oder Rückerstattung des Eintrittsgelds.

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Webseite www.paraplegie.ch/schwimmhalle einsehbar. Bei Änderungen der Öffnungszeiten besteht keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung.

Bestimmungen Wasserflächenmiete (Bahnen oder Becken)  

Einverständniserklärung

Die AGB sind Bestandteil der Wasserflächenmiete. Die gemietete Wasserfläche wird während der Mietzeit für den öffentlichen Betrieb gesperrt. Beckenbodenverstellungen sowie Auf- und Abbauarbeiten sind Teil der Mietzeit. Die aktuellen Miettarife sind auf der Webseite www.paraplegie.ch/schwimmhalle einsehbar.

Annullationskosten/ -fristen

Mieter*innen sind verantwortlich, die Buchung zu überprüfen. Allfällige Unstimmigkeiten sind mindestens zehn Tage nach Erhalt der Bestätigung schriftlich zu melden. Annullationen sind schriftlich vorzunehmen. Stornierungsfristen: Bis 21 Tage vor Mietbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich, danach werden 100% der Mietkosten fällig.

Aufhebung eines Miettermins

Das SPZ kann einen Miettermin mit mindestens dreiwöchiger Frist absagen (z.B. für Events, Meisterschaften oder terminierbare Reparaturarbeiten). Dabei entfällt die Miete. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Ersatzdatum.

Verstösse gegen die AGB und Schwimmhallenordnung

Bei Verstössen gegen die AGB oder die Schwimmhallenordnung kann das SPZ ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot verhängen. Die Dauer steht im alleinigen Ermessen des SPZ. Während des Hausverbots ist der Zutritt untersagt. Das Eintrittsgeld wird nicht erstattet, bereits vereinbarte Mieten werden storniert, Abonnemente und Wertkarten gesperrt.

Sicherheitsbestimmungen

Das Betreten der Schwimmhalle erfolgt auf eigene Verantwortung. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

Videoüberwachung

Um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, sind einzelne Teile der Anlage videoüberwacht. Die Aufnahmen werden ausschliesslich zur Unfallverhinderung, zur Sicherheit der Gäste und zur Einhaltung der Zutrittsregelung genutzt.

Datenschutz  

Die Bearbeitung der Daten der Benutzer*innen und der Mieter*innen der Anlage erfolgt unter Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes und gemäss der Datenschutzerklärung unter www.paraplegie.ch/de/rechtliches

Unvorhergesehene Ereignisse

Bei Schliessung der Anlage durch höhere Gewalt bleiben die AGB gültig und der Mietzins ist geschuldet. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Eintritte oder auf Verlängerung der Abonnements.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Haftung

Das SPZ lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung und Miete der Anlage ab für Schäden und Unfälle, die nicht auf nachweislich offensichtliche Mängel an der Anlage oder auf nachweislich grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des SPZ zurückzuführen sind. Auch wird jegliche Haftung abgelehnt, die aus Nichtbeachtung dieser AGB oder der Schwimmhallenordnung entstehen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand ist Nottwil. Es ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.